DIE EINSATZGRUNDSÄTZE

 

Die Ausbildung der Fallschirmjäger der NVA in der Zeit von 1962 bis Anfang der 1980er Jahre war ausgerichtet auf damalige Einsatzgrundsätze. Grundlage bildeten die Festlegungen der Dienstvorschrift DV 30/4 »Gefechtseinsatz der Einsatzgruppen«. Allerdings war dieses Dokument nicht die eigentliche Gefechtsvorschrift für die Fallschirmjäger der NVA, sondern eine allgemeingültige GV, die auch — oder grundlegend — für die 1. Kompanien der MSR (Motorisierte Schützenregimenter) gültig war, die ebenfalls bis Ende der 1960er Jahre für den Einsatz im Hinterland des Gegners ausgebildet wurden. Eine eigenständige Gefechtsvorschrift erhielten die Fallschirmjäger der NVA erst 1987 nach erfolgter Umstrukturierung zum Luftsturmregiment. Am Rande, mit einem Augenzwinkern erwähnt: All die Jahre war die heimliche »Vorschrift« aller Fallschirmjäger der NVA bis zum heutigen Tage Harry Thürks Roman »Die Stunde der toten Augen«, in dem er die Erlebnisse einer Gruppe deutscher Fallschirmjäger im WK II schilderte.

Das FJB wurde in dieser Zeit zum Einsatz als taktische Luftlandeeinheit zur Einnahme wichtiger Geländeabschnitte, Objekte oder Räume im Hinterland des Gegners vorgesehen. Dazu zählte vor allem der Einsatz als Avantgarde bei der Bildung von Brückenköpfen zur Überwindung großer Wasserhindernisse. Vorgesehen war auch die Einnahme und das Halten von wichtigen Geländeabschnitten gegen durchgebrochene gegnerische Kräfte. Der Schwerpunkt verlagerte sich aber in dieser Zeit immer mehr in Richtung des Einsatzes kleiner Gruppen (EG) in einer Stärke von ca. 10 Mann. Solche Gruppen sollten selbstständig im Interesse eines Vorgesetzten in der taktischen oder aber in der operativ-taktischen Tiefe des gegnerischen Hinterlandes operieren. Ziele ihres Einsatzes sollten hauptsächlich sein:

  • Die Aufklärung und Vernichtung von Kernwaffeneinsatzmitteln und wichtigen  Elementen der gegnerischen Gefechtsführung,
  • Stören von Nachschubwegen sowie Diversionshandlungen gegen Einrichtungen gesamtstaatlichen Charakters.

Im Interesse dieser Zielstellungen wurden die Fallschirmjäger der NVA auf der Grundlage eines Ausbildungsprogrammes im Verlaufe ihrer dreijährigen Dienstzeit umfangreich und speziell ausgebildet. Es wurde sowohl die Geschlossenheit von Einheiten, angefangen von der Gruppe über den Zug, die Kompanie bis zum Bataillon hergestellt, aber auch eine intensive Einzelkämpferausbildung durchgeführt.

Höchsten Stellenwert hatte zu allen Zeiten die physische Ausbildung, insbesondere die Nahkampfausbildung. Es wurden aber auch Waffenspezialisten am Scharfschützengewehr, Sprengspezia-listen, Funker, Sanitäter und Sprachkundige in speziellen Lehrgängen ausgebildet. Breiten Raum nahm die Gegnerkunde ein. Absolute Priorität hatte die Schießausbildung, die neben der Taktikausbildung — die über 500 Stunden im Ausbildungsjahr betrug — eines der Hauptausbildungselemente darstellte. Zielsicheres Bekämpfen von »gegnerischen Kräften« bis auf eine Entfernung von 400 m war grundlegendes Handwerk aller Schützen. Das »Vernichten« gepanzerter Ziele mit der ersten Granate aus der RPG-7 war ein Muss.