ABSCHLUSS EINER KURZEN, ABER BEWEGTEN MILITÄRHISTORISCHEN GESCHICHTE
Es wurde immer wieder die Frage gestellt: Wie wäre die Entwicklung im LStR nach 1990 weitergegangen, hätte es keine tiefgreifende politische Veränderungen gegeben? Der Paradigmenwechsel in den Ansichten zur Militärdoktrin der Warschauer Vertragsstaaten, der sich zwar 1987/88 noch nicht spürbar im Regiment auswirkte, wäre spätestens nach 1990 wirksam geworden.
Angedacht war die Bildung einer luftbeweglichen Brigade im Bestand der NVA, die einen eindeutigen Hinweis auf einen defensiven Charakter zukünftig zu erwartender Kampfhandlungen gab. Diese Brigade hätte möglicherweise folgende Struktur aufgewiesen: ein FJB mit vier Fallschirmjägerkompanien, ein bis drei Infanteriebataillone mit Granatwerfer- und Panzerabwehrzügen. Darüber hinaus sollte diese Brigade ein Pionierbataillon mit zwei Kompanien, ein Versorgungsbataillon, eine Nachrichtenkompanie sowie eine Instandsetzungskompanie haben. Im Verbund hätte ein neu strukturiertes Transporthubschraubergeschwader im Interesse dieser Brigade handeln sollen.
Der Lauf der Militärgeschichte ließ jedoch diese Entwicklung nicht mehr zu.